„Gewerbe zu Wohnen“: Neues KfW-Förderprogramm seit 1. Juli 2026

Juli 31, 2026
Neues Leben für Gebäude
Neues KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“: bis zu 30.000 Euro Zuschuss je Wohneinheit für die Umnutzung von Gewerbeimmobilien. Wir haben alle Infos.

Seit dem 1. Juli 2026 fördert der Bund die Umwandlung leerstehender Gewerbeflächen in Wohnraum. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat gemeinsam mit der KfW das neue Zuschussprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ (KfW 266) aufgelegt. Wer eine ungenutzte, beheizte Gewerbeimmobilie zu Wohnraum umbaut, kann künftig einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro entstehender Wohneinheit erhalten.

Worum geht es bei „Gewerbe zu Wohnen“?

Das Programm reagiert auf eine Entwicklung, die viele Innenstädte seit Jahren prägt: Auf der einen Seite stehen Büros und Ladenlokale leer, auf der anderen Seite fehlt vielerorts bezahlbarer Wohnraum. Mit dem Zuschuss will der Bund die Umnutzung ungenutzter Gewerbeflächen gezielt vorantreiben und so zusätzlichen Wohnraum sowie eine klimabewusste Stadtentwicklung ermöglichen.

Wie groß das Ausmaß des Problems ist, zeigt eine Analyse zur Leerstandsentwicklung in großen deutschen Büromärkten: Zwischen 2019 und 2024 stieg die Leerstandsquote demnach von rund zwei auf 5,6 Prozent (Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1121576). Diese Entwicklung betrifft zwar zunächst vor allem Großstädte, die Tendenz ist aber auch auf mittelgroße Städte übertragbar, wo ehemalige Ladenzeilen oder Bürogebäude aus den 1990er Jahren ebenfalls zunehmend leer stehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, bezogen auf maximal 100.000 Euro je entstehender Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 30.000 Euro pro Wohnung. Für 2026 stellt der Bund insgesamt 300 Millionen Euro für das Programm bereit.

Wichtig für die Kalkulation: Die energetische Sanierung selbst, etwa Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizungsanlage, ist über „Gewerbe zu Wohnen“ nicht förderfähig. Gefördert werden ausschließlich die reinen Umbaukosten wie Rückbau, Grundrissänderungen, Innenausbau und neue Erschließung. Für die energetischen Maßnahmen, die zur Erreichung des vorgeschriebenen Effizienzhaus-Standards nötig sind, können Eigentümer:innen ergänzend die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nutzen. Beide Förderwege lassen sich miteinander kombinieren, sofern dieselben Kosten nicht doppelt geltend gemacht werden.

Für Unternehmen und gewerbliche Investor:innen gilt zudem die europäische De-minimis-Verordnung: Die Gesamtförderung ist auf 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren gedeckelt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, sie ist von der Verfügbarkeit der Bundesmittel abhängig.

Welche Bedingungen gelten?

Damit eine Umnutzung förderfähig ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung beheizt und nicht zu Wohnzwecken genutzt sein.
  • Durch den Umbau muss mindestens eine neue, vollwertige Wohneinheit mit eigenem Zugang und den nötigen Anschlüssen für Küche und Bad entstehen.
  • Nach dem Umbau muss das Gebäude mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreichen, bei denkmalgeschützten Objekten gilt der abgemilderte Standard Effizienzhaus Denkmal EE.
  • Ein Energieeffizienz-Experte muss in das Vorhaben eingebunden werden.
  • Die Nutzungsänderung muss baurechtlich zulässig sein, in der Regel ist eine Baugenehmigung erforderlich.
  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW gestellt werden.

Was bedeutet das für Gewerbeimmobilienbesitzer:innen?

Für Eigentümer:innen von Gewerbeimmobilien an allen Henke AG Standorten eröffnet das Programm neue wirtschaftliche Spielräume für Umbauprojekte, die sonst eng kalkuliert wären. Ein typisches Beispiel: Ein leerstehendes Bürogebäude in einer mittelgroßen Stadt wird in mehrere Wohnungen umgewandelt. Für jede Einheit braucht es dabei in der Regel eine Fassade mit modernem Wärmeschutz, ein saniertes Dach und häufig auch neue Balkone samt Geländer.

Genau hier setzt Henke AG an: Als Fassadenbau-, Dach- und Metallbau-Unternehmen realisieren wir Fassadensanierungen, Dacherneuerungen und Metallbau-Lösungen wie Balkongeländer aus einer Hand. Da die energetische Ertüchtigung beim Effizienzhaus-Standard 85 EE eine zentrale Voraussetzung für die Förderung ist, ergänzen wir Umnutzungsprojekte gezielt mit Blick auf die Kombination von „Gewerbe zu Wohnen“ mit der BEG-Förderung.

Ihr plant die Umnutzung einer Gewerbeimmobilie und möchtet wissen, wie Henke AG euch bei Fassade, Dach oder Metallbau unterstützen kann? Sprecht uns gerne an.

Wir freuen uns, wenn euch der Beitrag gefallen hat. Teilt ihn gerne.
WhatsApp
Email
Facebook
Twitter
LinkedIn
Neuste Beiträge
Entdecken Sie all unsere News

Alle Fragen, alle Antworten, alle News: Hier bündeln wir hilfreiches Know-how mit spannenden Einblicken aus der Welt der Dächer, Fassaden und der Henke AG. Sie haben weitere Fragen zu gewissen Themen? Wir freuen uns über jede individuelle Anfrage.