EU-Gebäuderichtlinie: Was auf gewerbliche Eigentümer:innen zukommt
Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) schreibt Mindesteffizienzstandards für Nichtwohngebäude vor. Die Frist für die deutsche Umsetzung ist Ende Mai 2026 verstrichen, das nationale Gesetz befindet sich aber weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet und wie ihr euch als gewerbliche:r Eigentümer:in jetzt vorbereiten könnt.
Was fordert die EPBD für Nichtwohngebäude?

Die europäische Gebäuderichtlinie verfolgt bei Nichtwohngebäuden einen sogenannten „worst-first“-Ansatz. Dabei sollen zunächst die energetisch schlechtesten Gebäude im Bestand saniert werden. Referenzpunkt dafür ist der Gebäudebestand mit Stand 1. Januar 2020.
Konkret sieht die Richtlinie vor: Bis 2030 sollen die ineffizientesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude eine bessere Gesamtenergieeffizienz erreichen, als sie ein festgelegter Schwellenwert vorgibt. Bis 2033 wächst dieser Anteil auf 26 Prozent an. Der genaue Grenzwert für den Energieverbrauch steht nach aktuellem Stand noch nicht final fest und soll im Zuge der weiteren Umsetzung konkretisiert werden.
Betroffen sind vor allem Bürogebäude, Gewerbeobjekte, Hallen und größere Unternehmensimmobilien. Für private Wohngebäude gilt dagegen keine individuelle Sanierungspflicht, hier verfolgt die EU lediglich ein Portfolioziel für den gesamten Wohngebäudebestand.
Wie ist der aktuelle Stand der deutschen Umsetzung?
Deutschland setzt die EPBD-Vorgaben über das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz um, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen soll. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 beschlossen, eine finale Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat steht jedoch noch aus.
Nach dem Kabinettsbeschluss fand Ende Juni eine Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss statt, auch der Bundesrat hat sich mit dem Entwurf kritisch auseinandergesetzt. Ursprünglich war ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 angedacht, dieser Zeitplan gilt inzwischen als nicht mehr realistisch. Branchenbeobachter:innen rechnen eher mit einem Abschluss des Verfahrens im Spätsommer oder Herbst und einem Inkrafttreten gegen Jahresende 2026.
Für euch als Eigentümer:in bedeutet das: Die grundsätzliche Richtung der Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude ist durch die EU-Richtlinie vorgegeben, der genaue nationale Zeitpunkt und einzelne Detailregelungen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren aber noch verändern.
Was bedeutet das konkret für gewerbliche Eigentümer:innen?
Auch wenn das Gesetz noch nicht final steht, lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Gebäudebestand. Wer bereits jetzt den energetischen Zustand seiner Immobilien kennt, kann Sanierungsmaßnahmen planvoll angehen, statt kurzfristig unter Zeitdruck zu handeln.
Ein erster sinnvoller Schritt ist eine Energieausweis-Analyse. Sie zeigt, wo eine Immobilie energetisch steht und ob sie perspektivisch zu den Gebäuden zählen könnte, die von den kommenden Mindeststandards betroffen sind.
Die Sanierung der Gebäudehülle ist dabei einer der wirksamsten Hebel. Eine optimierte Fassadendämmung sowie eine energetische Dachsanierung senken den Energieverbrauch spürbar und tragen dazu bei, künftige Effizienzanforderungen zu erfüllen. Für Projektentwickler:innen und Immobilienverwaltungen mit mehreren Objekten kann sich zudem eine gestaffelte Sanierungsstrategie anbieten, die sich am energetischen Zustand der einzelnen Gebäude orientiert.
Welche Förderungen unterstützen die Sanierung?
Für energetische Sanierungsmaßnahmen stehen aktuell Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der KfW zur Verfügung, gebündelt in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Da die Förderlandschaft eng mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren verknüpft ist, können sich einzelne Konditionen im Zuge der GModG-Verabschiedung noch anpassen. Es lohnt sich daher, den aktuellen Stand vor einer Antragstellung zu prüfen.
Sanierung frühzeitig planen, unabhängig vom genauen Zeitpunkt
Der genaue Zeitpunkt, ab dem die Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude in Deutschland verbindlich greift, ist derzeit noch offen. Die Richtung ist über die EU-Gebäuderichtlinie aber klar vorgegeben. Gewerbliche Eigentümer:innen, die jetzt den energetischen Zustand ihrer Gebäude analysieren und erste Sanierungsschritte einplanen, sind unabhängig vom konkreten Inkrafttreten des GModG gut aufgestellt.
Henke AG unterstützt euch bei der energetischen Sanierung eurer Gebäudehülle, von der Fassadendämmung bis zur Dachoptimierung. Meldet euch für eine Erstberatung gerne bei unserem Team.
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