Bundeshaushalt 2026: Mehr Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen
Der Bundeshaushalt 2026 ist beschlossen. Der Bundestag hat dem Haushaltsgesetz am 28. November 2025 zugestimmt, der Bundesrat hat es am 19. Dezember 2025 gebilligt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der neue Haushalt und mit ihm auch neue Weichenstellungen bei der Förderung energetischer Sanierungen.
Für Eigentümer:innen, die eine Sanierung planen, lohnt sich ein genauer Blick: Während die Fördermittel für umfassende Gebäudesanierungen insgesamt sinken, wird ausgerechnet das Programm aufgestockt, das für die meisten Sanierungsvorhaben an Fassade und Dach relevant ist – die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen.
Was sich im Bundeshaushalt 2026 ändert
Die BEG-Programme werden über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Laut dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sinkt das Gesamtbudget für die energetische Gebäudesanierung von rund 15,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf etwa 12 bis 12,6 Milliarden Euro im Jahr 2026.
Besonders betroffen ist dabei die Förderung für Wohngebäude (BEG WG), die umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus unterstützt. Hier sind die Kürzungen laut mehreren Quellen aus der Entwurfsphase erheblich. Gegenläufig dazu stand im Regierungsentwurf eine Aufstockung der BEG-Einzelmaßnahmen vorgesehen. Die genauen Beträge der finalen, nach der Bereinigungssitzung im November 2025 beschlossenen Fassung sind derzeit nicht in allen Details öffentlich einsehbar, die grundsätzliche Richtung – Kürzung bei der Förderung kompletter Effizienzhaus-Sanierungen, moderate Stärkung der Einzelmaßnahmen – gilt jedoch als bestätigt.
Warum das für Sanierungsvorhaben an Fassade und Dach relevant ist
Für die meisten privaten Eigentümer:innen, die keine komplette Effizienzhaus-Sanierung, sondern gezielt einzelne Maßnahmen wie eine Fassadendämmung oder eine Dachsanierung mit Wärmeschutz planen, ist ohnehin die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG EM) die relevante Anlaufstelle. Die politische Priorisierung dieses Programms bedeutet für sie: Die Fördermöglichkeiten für schrittweise Sanierungen bleiben attraktiv, während die Förderlandschaft für Komplettsanierungen unsicherer wird.
Die aktuellen Förderkonditionen im Überblick

Zuständig für die BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Grundförderung liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Wer vorab einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, erhält 20 Prozent.
Dach, Fassade, Fenster und Anlagentechnik ohne Heizung teilen sich dabei einen gemeinsamen Fördertopf, es gibt keine getrennten Höchstgrenzen für einzelne Gewerke. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP bei 60.000 Euro. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 4.500 Euro pro Jahr ohne iSFP beziehungsweise bis zu 12.000 Euro pro Jahr mit iSFP – für Dach und Fassade zusammen, nicht für jede Maßnahme einzeln.
Zusätzlich zur Maßnahmenförderung ist die Einbindung von Energieberater:innen für Fachplanung und Baubegleitung förderfähig: mit 50 Prozent Zuschuss, maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern beziehungsweise 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern.
Der Heizungstausch läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW-Bank (Programm 458), mit eigenen, deutlich höheren Fördersätzen. Wer Dach oder Fassade saniert, hat es also mit einem anderen Programm zu tun als beim Heizungstausch.
Der Sanierungsfahrplan als Hebel für mehr Förderung
Der individuelle Sanierungsfahrplan verdoppelt nicht nur die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, sondern erhöht auch den Fördersatz um 5 Prozentpunkte. Er wird von Energieberater:innen erstellt und muss vor der Antragstellung vorliegen.
Ein Rechenbeispiel zur Einordnung: Bei einer Dachsanierung mit Wärmedämmung für 25.000 Euro ergibt sich mit iSFP ein Fördersatz von 20 Prozent – also ein Zuschuss von 5.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wer im selben Jahr zusätzlich die Fassade saniert, sollte die gemeinsame Förderhöchstgrenze von 60.000 Euro im Blick behalten. In manchen Fällen kann es sich lohnen, Dach- und Fassadensanierung auf zwei Kalenderjahre aufzuteilen, um die Höchstgrenze in beiden Jahren separat auszuschöpfen.
Was Eigentümer:innen jetzt beachten sollten
Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss den Antrag zwingend vor der Auftragserteilung an ein ausführendes Unternehmen stellen. Eine nachträgliche Antragstellung führt zum Ausschluss von der Förderung. Ebenso Pflicht ist die Einbindung eines in der dena-Expertenliste gelisteten Energieeffizienz-Experten, der die technische Projektbeschreibung erstellt und die Einhaltung der BEG-Anforderungen bestätigt.
Für Eigentümer:innen, die eine Fassaden- oder Dachsanierung planen, lohnt sich angesichts dieser Neuerungen eine frühzeitige Beratung. Die Henke AG arbeitet eng mit Energieberater:innen zusammen und unterstützt bei der Antragstellung sowie bei der Frage, wie viel Förderung im individuellen Fall realistisch ist. Meldet euch gerne bei unserem Team. Wir schauen gemeinsam, was für euer Projekt möglich ist.
Alle Fragen, alle Antworten, alle News: Hier bündeln wir hilfreiches Know-how mit spannenden Einblicken aus der Welt der Dächer, Fassaden und der Henke AG. Sie haben weitere Fragen zu gewissen Themen? Wir freuen uns über jede individuelle Anfrage.

