Energieausweis-Reform 2026: Was aktuell feststeht und was noch offen ist

Juli 17, 2026
Die Auswirkungen für eure Sanierungen
GModG, EPBD, neue Skala: Was bei der Energieausweis-Reform 2026 bereits feststeht und was noch offen ist. Der aktuelle Stand im Überblick.

Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) verlangt von den Mitgliedstaaten eine Reform des Energieausweises. In Deutschland ist die Umsetzung jedoch noch nicht abgeschlossen. Viele Ankündigungen der letzten Monate sind bislang Entwurf, nicht geltendes Recht. Ein Überblick über den aktuellen Stand.

Was der aktuelle Kabinettsentwurf vorsieht

Grundlage der Reform ist das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Der Kabinettsentwurf dazu liegt seit dem 13. Mai 2026 vor. Rechtlich zurück geht die Reform auf die EU-Gebäuderichtlinie EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275.

Eine wichtige Klarstellung vorab: Die neue Energieeffizienzskala von A bis G ist laut aktuellem Entwurf zunächst nur für Nichtwohngebäude vorgesehen. Bei Wohngebäuden bleibt die bisherige Skala von A+ bis H bestehen. Wer also mit einer generellen Ablösung der bekannten Skala gerechnet hat, sollte diese Erwartung vorerst korrigieren.

Zudem hat Deutschland die eigentliche EU-Umsetzungsfrist vom 29. Mai 2026 nicht eingehalten. Das GModG befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Wann genau es in Kraft tritt, wird unterschiedlich eingeschätzt, ein Inkrafttreten im Laufe des zweiten Halbjahrs 2026 gilt als wahrscheinlich. Eine gesicherte Aussage lässt sich dazu aktuell nicht treffen.

Geplante Ausweitung der Ausweispflicht

Über die neue Skala hinaus sieht der Entwurf weitere Änderungen vor:

Ein Energieausweis soll künftig auch bei größeren Renovierungen erforderlich werden. Als Auslöser gilt dabei, wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehüllfläche erneuert werden oder die Kosten der Maßnahmen 25 Prozent des Gebäudewerts überschreiten. Zusätzlich ist eine Vorlagepflicht bei der Verlängerung von Mietverträgen im Gespräch.

Bei fehlendem Ausweis dort, wo einer vorgeschrieben ist, drohen laut Entwurf Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Auch hier gilt: Diese Regelungen stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung. Details können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Praktische Bedeutung für Sanierungen inklusive Fassaden- und Dacharbeiten

Für Eigentümer:innen, die eine Fassadensanierung oder Dacharbeiten planen, lohnt sich unabhängig vom Stand des Gesetzgebungsverfahrens ein Blick auf das Thema Energieausweis. Gerade bei der Dämmung von Fassade oder Dach sowie bei der Installation einer Photovoltaikanlage wirken sich die Maßnahmen direkt auf die energetische Bilanz des Gebäudes aus.

Vor Beginn der Arbeiten dient ein bestehender Ausweis als Ausgangsbasis. Nach Abschluss der Sanierung dokumentiert ein neuer Ausweis, wie sich die Energiewerte durch die Maßnahmen verändert haben.

Das ist für private Eigentümer:innen ein Argument für Transparenz und Werterhalt der eigenen Immobilie. Für gewerbliche Eigentümer:innen und Projektentwickler:innen ist es zusätzlich ein relevanter Faktor bei Verkauf oder Vermietung von Objekten.

Wichtig zu wissen: Bestehende Energieausweise bleiben bis zum Ende ihrer regulären Gültigkeit von zehn Jahren nutzbar. Eine Pflicht zum sofortigen Austausch besteht nicht, auch wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Wer eine größere Fassaden- oder Dachsanierung plant und sich unsicher ist, ob sein Vorhaben die geplanten Schwellenwerte betrifft, kann sich vorab von unserem Team beraten lassen.

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