Solardachpflicht NRW 2025: Was Eigentümer:innen wissen sollten

Juli 24, 2024
Das 1x1 der Solardachpflicht
In Nordrhein-Westfalen wird ab 2025 eine schrittweise Ausstattung von Dächern mit Photovoltaikanlagen vorgeschrieben, sowohl für neue als auch bestehende Gebäude. Hier erfahrt ihr, was das für Eigentümer:innen bedeutet, welche Ausnahmen bestehen, wie groß die Solaranlage sein muss und worauf bei einer Dachsanierung zu achten ist.
Übersicht

Die wichtigsten Fakten zur Solardachpflicht in NRW 2025

  • Ab 2025: Neubauten müssen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein.
  • Ab 2026: Bei Dachsanierungen sind auch Bestandsgebäude betroffen.
  • Mindestgröße: Bei Neubauten müssen 30 % der gesamten Dachfläche mit Solaranlagen bedeckt sein, bei Bestandsgebäuden 30 % der geeigneten Dachfläche.
  • Alternativregelung: Für Bestandsgebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten gibt es eine Pauschalregelung mit einer Mindestleistung von 3 bis 8 kWp.
  • Ausnahmen: Bei ungeeigneten oder unwirtschaftlichen Dachflächen entfällt die Pflicht. Miet- und Solarthermieanlagen sind ebenfalls zugelassen. 

Für eine unverbindliche Beratung könnt ihr euch direkt beim Team von Henke Solar melden.

Was ist die Solardachpflicht? 

Die Solardachpflicht ist eine Maßnahme zur Förderung erneuerbarer Energien. Die Regelungen variieren je nach Bundesland. In NRW wurde sie im Oktober 2023 eingeführt. 

Ihr könnt die gesamte Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht hier (Link: recht.nrw.de) abrufen – oder die wichtigsten Fakten in unserem Beitrag lesen. 

Wann tritt die Pflicht für Solaranlagen in NRW in Kraft? 

Schon im Oktober 2023 setzte die Landesregierung die Solardachpflicht fest. Jetzt sind die verschiedenen Zeitrahmen für die schrittweise Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht bekannt gegeben worden. 

Zeitplan der Einführung: 

  • Ab 1. Januar 2024: Neue Nichtwohngebäude. 
  • Ab 1. Januar 2025: Neue Wohngebäude. 
  • Ab 1. Januar 2026: Bestandsgebäude bei vollständiger Dacherneuerung. 

Der Stichtag für Neubauten ist die Einreichung des Bauantrags, bei Dachsanierungen der Beginn der Baumaßnahmen. 

Für welche Eigentümer:innen gilt die Solaranlagenpflicht? 

Bei der Solarpflicht sind nahezu alle Eigentümer:innen in NRW inkludiert – sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude wie etwa Gewerbeimmobilien. Da sich diese Pflicht sowohl auf neue Dächer als auch auf neue Dacheindeckungen nach einer Reparatur bezieht, betrifft sie spätestens ab dem 1. Januar 2026 alle Eigentümer:innen – mit einigen wenigen Ausnahmen. 

Welche Ausnahmen gibt es bei der Solardachpflicht? 

Auch wenn die meisten Eigentümer:innen von der Solardachpflicht betroffen sind, gelten bei folgenden Gebäuden Ausnahmen: 

  • Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche 
  • Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude (z.B. Garagen, Lauben) 
  • fliegenden Bauten (z.B. Zelte) 

Weitere Ausnahmen gelten, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht oder technische/wirtschaftliche Hindernisse bestehen, etwa: 

  • Dächer aus Glas, Reet, Stroh oder Holz. 
  • Statische oder konstruktive Ungeeignetheit. 
  • Dächer, die vollständig nach Norden ausgerichtet sind. 
  • Keine Anbindung ans öffentliche Stromnetz. 
  • Unzumutbar lange Amortisationszeiten. 
  • Hohe Zusatzkosten, die über 70 % der PV-Anlagekosten liegen. 

Zusätzlich könnt ihr euch von der Photovoltaikpflicht befreien lassen, indem ihr sogenannte „unbillige Härten“ beantragt, also damit zum Beispiel belegt, dass ihr nicht die notwendigen Kreditmittel für die Installation erlangen könntet. 

Wann sind Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden von der Solardachpflicht betroffen? 

Auch wenn die Solardachpflicht bereits seit Anfang 2024 für Nichtwohngebäude und schon ab Anfang 2025 für Wohngebäude gilt, haben Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden noch mehr Zeit für die Installation einer Solaranlage.  

Dabei greift die Solarpflicht erst, wen eine vollständige Erneuerung der Dachhaut ansteht – und auch das erst, wenn der Beginn der Bauarbeiten nach dem 1. Januar 2026 stattfindet. 

Wie groß muss die Solaranlage nach der Solarpflicht in NRW sein? 

Um die Solardachpflicht zu erfüllen, sind in der Regel keine Balkonkraftwerke ausreichend. Stattdessen sind folgende Regelungen festgelegt worden: 

  • Bestandsgebäude 
    30% der Netto-Dachfläche oder 3 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 4 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 3 bis 5 Wohneinheiten, 8 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 6 bis 10 Wohneinheiten 
  • Neubau 
    30% der Brutto-Dachfläche 

Das bedeutet, dass bei Neubauten in der Solardachpflicht die gesamte Dachfläche ausschlaggebend für die Berechnung der benötigen Solarfläche ist – und nicht nur die für die Solaranlage geeignete Fläche. 

Wie verläuft der Weg zur eigenen Solaranlage? 

Ihr habt bisher noch keine Solaranlage beantragt und fragt euch, wie eine Installation abläuft? Mit unserem Unternehmensverbund haben wir die passende Expertise für Dach und Solaranlage an eurer Seite. 

  1. Schritt: Anfrage & Beratung 
    Nach der ersten Anfrage durch Kund:innen beraten wir vor Ort mit unseren Ansprechpartner:innen aus der Dachabteilung, der Dachprüfung durch Norproof und von Henke Solar. Im Rahmen des Termins und im Anschluss werden verschiedene wichtige Vorbereitungen getroffen: Aufnahme aller relevanten Daten mit Hilfe von Drohnen und Gesprächen. Schritt: Koordination und Planung 
    Auf Basis der Erkenntnisse wird eine detaillierte Planung der erforderlichen Maßnahmen im Dach- und Solarbereich getroffen.
    Das Besondere: Kommt das Dach von der Henke AG und Solar von Henke Solar, wird das Dach die Gewährleistung beibehalten. Bei der Wahl für einen anderen Solaranbieter verfällt die Gewähr auf das neue Dach.
     
  2. Schritt: Angebotsübermittlung 
    Schließlich erreicht die Kund:innen das Angebot – maximal zwei Wochen nach Beratung bei Dach-Projekten, maximal eine Woche nach Beratung bei Solar-Projekten. Dabei werden selbstverständlich alle Bilder, Aufmaße und Wünsche berücksichtigt. 
  3. Schritt: Übergabe an die Bauleitung 
    Werden beide Angebote in Auftrag gegeben, übernimmt die Bauleitung nun das Projekt. Dafür wird eine Planung des Baustellen-Beginns für die Arbeiten am Dach vorgenommen. Außerdem wird in dieser Phase auch die Arbeitsphase für die Solar-Arbeiten geplant. 
  4. Schritt: Baustellenbeginn 
    Zunächst muss das Dach des Gebäudes fit für Solar gemacht werden. Dafür wird das Dach je nach Projekten durch das Team der Henke AG saniert oder bei Neubauten erst errichtet. Im Anschluss wird das neue Dach umgedeckt und Leitungswege für die Solaranlage werden mit den Dachdecker:innen der Henke AG abgestimmt. Nachdem die Dachziegel gelegt wurden, beginnt die Montage der Photovoltaikmodule durch Henke Solar. Zuletzt führt die Henke AG letzte Arbeiten am Dach durch, die Spengler-Arbeiten, Rinnenmontage oder Schiefermontage beinhalten können. 
  5. Schritt: Baustellenende 
    Sind sowohl Dach als auch Photovoltaikanlage erfolgreich montiert, nehmen die Bauleitungen von Henke AG und Henke Solar die Baustelle ab. Schließlich erfolgt die Übergabe an den Kunden. 
  6. Schritt: AC-Montage 
    Sind alle notwendigen Elemente montiert und vom Kunden angenommen, erfolgt die elektrische Montage durch Henke Solar. Nach der Fertigstellung dieser wird der Kunde in seine Photovoltaikanlage eingewiesen und erhält dabei alle notwendigen Daten und Dokumente. 

Euer Unternehmensverbund für die Solardachpflicht 

Seid ihr bereit für eure eigene Solaranlage – schon vor der Solardachpflicht? Wir beraten euch gerne zu allem, was ihr wissen müsst – von der Beantragung von Fördergeldern bis zur Installation.  Hier könnt ihr euch bei unseren Solar-Expert*innen von Henke Solar melden.

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