Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Der aktuelle Stand im Gesetzgebungsverfahren
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das vielen noch als „Heizungsgesetz“ bekannt ist. Der offizielle Titel lautet „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“.
Der Weg durchs Gesetzgebungsverfahren
Die Grundlage für das GModG legte die Koalition aus CDU/CSU und SPD bereits am 24. Februar 2026 mit einem Eckpunktepapier. Am 5. Mai 2026 folgte der Referentenentwurf, bevor das Kabinett den Entwurf am 13. Mai 2026 beschloss.
Danach nahm das parlamentarische Verfahren Fahrt auf: Am 11. Juni 2026 fand die erste Lesung im Bundestag statt, einen Tag später beriet der Bundesrat über die Novelle. Am 18. Juni 2026 veröffentlichte die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates. Am 22. Juni 2026 befasste sich der zuständige Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf.
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht derzeit noch nicht fest. Das Gesetz soll aber im parlamentarischen Verfahren zeitnah abgeschlossen werden.
Das ändert sich mit dem GModG
Die zentrale Änderung betrifft die bisherige Pflicht, 65 Prozent der Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien zu decken. Diese starre Vorgabe entfällt. Stattdessen setzt der Gesetzgeber auf Technologieoffenheit: Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig, auch Zwangsberatungen und pauschale Betriebsverbote bestimmter Heizungen fallen weg.
Im Gegenzug führt das Gesetz eine sogenannte Bio-Treppe ein. Wer weiterhin fossil heizt, muss künftig einen steigenden Anteil biogener Brennstoffe wie Biomethan, Bioheizöl oder grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff einsetzen. Der Anteil steigt von 10 Prozent ab 2029 über 15 Prozent ab 2030 und 30 Prozent ab 2035 auf 60 Prozent ab 2040.
Für vermietete Bestandsgebäude regelt das Gesetz zudem eine neue Kostenteilung: Mehrkosten durch die Bio-Treppe werden bis zu einem Bio-Anteil von 30 Prozent hälftig zwischen Eigentümer:innen und Mieter:innen aufgeteilt. Oberhalb dieser Grenze tragen Vermieter:innen die Mehrkosten allein.
Die Bundesförderung für den Heizungstausch bleibt mindestens bis 2029 bestehen, eine Evaluierung des Gesetzes ist für 2030 vorgesehen. Mit dem GModG setzt Deutschland außerdem Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie EPBD in nationales Recht um.
Was das für eure Sanierungsplanung bedeutet
Mit weniger Druck beim Heizungstausch bleibt mehr Spielraum für andere Sanierungsmaßnahmen. Fenster, Fassade und Dach sind oft die wirksameren Investitionen für Energieeffizienz und Wärmeschutz. Die Kombination aus optimierter Gebäudehülle und moderater Heizungslösung ist häufig wirtschaftlicher als der isolierte Heizungstausch.
Auch für gewerbliche Eigentümer:innen mit vermieteten Objekten lohnt sich ein Blick auf die neue Kostenteilung durch die Bio-Treppe. Die grundsätzliche Tendenz aus dem privaten Bereich lässt sich auf Gewerbeimmobilien übertragen, wobei die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall geprüft werden sollte.
Unser Team berät euch gerne, wie ihr eure Gebäudehülle optimal gestaltet und dabei die neuen Regelungen intelligent nutzt – für Eigentümer:innen in NRW, dem Raum Hamburg, Berlin und Süddeutschland. Meldet euch bei uns für eine individuelle Sanierungsstrategie.
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