
Die HENKE AG bietet Dir einen sicheren Job mit Perspektive. Eine überdurchschnittliche Ausbildungsvergütung und Weiterbildungsmöglichkeiten im Anschluss an Deine Ausbildung.
Metall, Glas, Keramik oder Faserzement - als Fassadenmonteur/in bei der HENKE AG wirkst Du u.a. aktiv bei der äußeren Gestaltung von Bauwerken mit, doch das ist nur ein Bereich eines vielfältigen und spannenden Ausbildungsberufes.
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- Ausbildung im Betrieb, überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustelle
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Umweltschutz
- Bearbeiten von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen
- Herstellen und Montieren von Dämmungen
- Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen
- Befestigen von Fassadenelementen
- Instandhalten und Sanieren von Fassaden
- Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen
Handwerkliches Geschick, Teamfähigkeit, Eigenverantwortung, Sorgfalt und Genauigkeit, Ordnung, Du musst mit anpacken können - aber kein Muskelprotz sein - und Du musst gern an der frischen Luft sein.
3 Jahre, wenn Du die mittlere Reife oder Abitur hast sind es nur 2 Jahre
TEL.: 01516 1582446
oder benutze unser AZUBI-SCHNELLBEWERBUNGSFORMULAR:
Wir freuen uns auf Sie.
Ihre Christin Schneider
Personalmanagement
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten, auch auf elektronischem Wege. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. Lit. b bzw. f DSGVO. Zweck ist, dass Bewerbungsverfahren durchzuführen.
Erfolgt ein Vertragsabschluss mit einem Bewerber, werden die bereits verarbeiteten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses gespeichert. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Erfolgt hingegen kein Vertragsabschluss mit dem Bewerber, löscht der Verantwortliche die personenbezogenen Daten zwei Monate, nachdem er die Absage bekannt gegeben hat. Dies gilt lediglich vorbehaltlich sonstiger der Löschung entgegenstehender berechtigter Interessen. Ein solches berechtigtes Interesse ist dann anzunehmen, wenn die personenbezogenen Daten benötigt werden, um eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz nachzukommen.
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SPEZIALIST FÜR DÄCHER UND FASSADEN.
SEIT ÜBER 100 JAHREN.
Mit über 130 fachkundigen und engagierten Mitarbeitern berät, beliefert und bedient unser Familienbetrieb Wohnungsbaugesellschaften, Industrieunternehmen, sowie private Auftraggeber aus Bund, Ländern und Gemeinden.
Dabei vereinen und leben wir die Attribute Tradition und Weitblick – und realisieren so für unsere Kunden ganz individuelle Ergebnisse am Puls der Zeit.
Das gesamte Team der HENKE AG freut sich auf Dich.